Vienna House Zur Bleiche Schaffhausen
Bleicheplatz 1. 8201 Schaffhausen
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AGB
TEIL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR HOTELAUFNAHMEVERTRÄGE UND VERANSTALTUNGEN
EINLEITUNG
- In diesem Dokument werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Vienna House Hotels festgehalten. Vienna House ist eine eingetragene Marke der Vienna House Hotelmanagement GmbH, mit Sitz in Dresdner Straße 87, 1210 Wien, FN 59824b. Diese AGB gelten für alle Leistungen der Vienna House Hotelmanagement GmbH, der Vienna House Capital GmbH, Dresdner Straße 87, 1210 Wien, FN 441501, sowie ihrer Tochtergesellschaften und der von ihnen verwalteten oder lizenzierten Unternehmen ( im Folgenden „Vienna House Gruppe“ oder „Hotel“ bezeichnet) innerhalb des im Vertragspunkt I. genannten Geltungsbereichs. Nähere Informationen zu den mit der Vienna House Gruppe verbundenen und in den Geltungsbereich dieser AGB fallenden Unternehmen finden Sie unter www.viennahouse.com/de/datenschutz/konzernverbundene-unternehmen. Diese Geschäftsbedingungen enthalten auch Informationen und Verweise zum Schutz von personenbezogenen Daten.
- Sollte der Leistungsempfänger (im Folgenden „Gast“ bezeichnet) Verbraucher im Sinne national anwendbarer Konsumentenschutzgesetze sein und diese Bestimmungen Rechtsgeschäften mit Verbrauchern zugrundgelegt werden, gelten diese nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
I. Geltungsbereich, Untervermietung und Anwendung anderer AGB
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten – sofern nach Maßgabe dieser Bedingungen nichts anderes vereinbart ist - für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art sowie alle für den Gast hiermit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, Flächen oder Vitrinen, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Insbesondere ist der Weiterverkauf/die Weitervermittlung von Zimmern/Zimmerkontingenten an Dritte, insbesondere zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig.
- Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder eines für den Gast bestellenden Dritten enthalten sind, finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner;
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt (im Folgenden „Besteller“ genannt), ist der Gast selbst nicht der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Dritte bzw. der Veranstalter dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Gast weiterzuleiten.
- Der Gast ist verpflichtet, das Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte.
III. Online Buchung
- Buchungen können auch über die von Vienna House betriebene Website oder über Reise-Websites von Drittparteien, mit denen Vienna House Verträge abgeschlossen hat, durchgeführt und Leistungen reserviert werden. Der Gast hat damit die Möglichkeit, Leistungen des Hotels auch über Partner-Websites zu suchen und auszuwählen und dann direkt beim Hotel zu buchen, ohne aber die Schnittstelle der Partner-Website zu verlassen.
- Der Gast / Besteller bestätigt, die im Rahmen der Online-Reservierung oder Reservierung über Partner-Websites erhaltenen Informationen (Kontaktdaten Hotelgesellschaft, wichtigste Zimmermerkmale, Zusatzleistungen, Preise, Zahlungsarten, Gültigkeit von Angebot und Preis, Zahlungsmethoden) zur Kenntnis genommen zu haben. Die Nutzung des Online-Buchungsservice des Hotels setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kenntnis der Datenschutzinformation voraus, welche automatisch Bestandteil des mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrages sind.
- Für die Auswahl der Leistungen und die Eignung solcher Leistungen für die Bedürfnisse des Gastes ist allein der Gast verantwortlich. Der Vertrag kommt nach Reservierung und Garantie mit einer Kreditkarte durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung zustande.
Die Kreditkarte ist nur ein Mittel zur Garantie. Im Falle einer Nichtanreise bei aufrechter Buchung wird das Hotel im Falle einer Garantie der Reservierung durch Kreditkarte, die zur Garantie verwendete Kreditkarte mit einer Entschädigungspauschale in Höhe des Preises für die erste Nacht belasten. Weitere reservierte Nächte werden ohne Berechnung storniert, sofern in den Verkaufsbedingungen nichts anderes bestimmt wurde. - Der Nutzer von Leistungsangeboten von Webseiten bestätigt die Vollendung des 18. Lebensjahres und seine Rechtsfähigkeit, diesen Vertrag abzuschließen.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und Gutscheine
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räumlichkeiten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Sofern nicht ausdrücklich festgehalten, sind Zusatzleistungen (Frühstück, Halbpension etc.) nicht im Preis enthalten. Im Falle von Umrechnungen in Fremdwährung hat dies lediglich informativen Charakter und ist vertraglich nicht bindend. Nur die bei Reservierung bestätigte Währung wird garantiert.
- Der Gast / Besteller ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räumlichkeiten und die von ihm oder seinen Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die Preise richten sich nach der bei der Buchung angegeben Anzahl an Gästen. Eine Abweichung der Anzahl der Gäste, insbesondere hinsichtlich der Belegung der gebuchten Zimmer, bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Gast / Besteller haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommener Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten. Dies gilt auch für vom Gast / Besteller veranlasste Leistungen, Kosten und Auslagen des Hotels an Dritte und für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind Steuern, Gebühren und Abgaben, die nach kommunalem oder kantonalem Recht vom Gast geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Zimmerpreise können sich daher durch verschiedene Steuern erhöhen. Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer so werden die Preise entsprechend angepasst; das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der angegeben Anzahl von Gästen, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Das Hotel kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels.
- Die Vergütung des Hotels ist fällig, sobald die Leistung erbracht wurde. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von CHF 6,00 an das Hotel zu erstatten. Bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist steht dem Hotel, im Falle des Verzuges des Gastes, zudem eine Pauschale in Höhe von CHF 44,00 zu. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast.
- Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden, und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn in Rechnung stellen, sofern nicht der Gast einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenabrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Die vereinbarten Anzahlungen sind nicht rückerstattbar. Sollte das Hotel jedoch im Falle eines Rücktritts in der Lage sein, Zimmer und Veranstaltungsräume zum gleichen Preis weiterzuvermieten, werden die Anzahlungsbeträge rücküberwiesen. Sollten die Zimmer und Veranstaltungsräume nicht zum gleichen Preis weitervermietet werden können, hat der Gast die Differenz zu zahlen.
- Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen oder ein Retensionsrecht geltend machen.
- Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls gegen Berechnung mitgebracht werden. Die Zustimmung zur Mitnahme eines Haustieres geschieht unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht und frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für Dritte darstellt.
- Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
- Für den Fall der Zurverfügungstellung von kostenpflichtigem oder unentgeltlichem WLAN-Zugang zur Verbindung mit dem Internet durch das Hotel, ist der Gast verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Computerressourcen nicht in Verstoß gegen Rechte aus dem Schutz geistigen Eigentums (z.B. an Texten, Bildern, Musik- und Filmwerke, Videospiele etc.) zu verwenden. Ebenso ist der Gast verpflichtet, die Sicherheitsrichtlinien des Internetanbieters des Hotels einzuhalten und sämtliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind die Wirksamkeit der Computerressourcen zu beeinträchtigen.
- Für den Fall der Ausgabe von Wertgutscheinen, kann ein solcher Gutschein lediglich für hoteleigene Leistungen und für den Fall eines am Gutschein vorgemerkten Hotels, nur in diesem Hotel zur Zahlung nach Verfügbarkeit eingelöst werden. Der Gegenwert eines einzelnen Gutscheins entspricht dem aufgedruckten Betrag in der jeweiligen Währung. Gutscheine erhalten Ihre Gültigkeit erst ab Bezahlung und können daher erst ab Zahlungseingang eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen genutzt werden. Jeder Gutschein ist mit einem Ausstellungsdatum versehen. Sofern eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer gesetzlich zulässig ist, beträgt diese 5 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Gutscheine können nicht im Rahmen von Online-Bezahlungen verwendet werden. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kann kein Ersatz geleistet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden sollen.
Widerrufsbelehrung: Im Falle des Online-Kaufs von Gutscheinen können Erklärungen zu Gutscheinen innerhalb von 14-Tagen ohne Angabe von Gründen in beliebiger Form (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Gutschein verliert dadurch seine Gültigkeit und kann nicht eingelöst werden. Der Widerruf ist zu richten an Vienna House Hotelmanagement GmbH, Stichwort: Gutschein, Dresdnerstrasse 87, 1210 Wien oder per E-Mail: [email protected].
V. Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels)
- Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. - Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
- Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Veranstaltungsräumen ohne rechtzeitige Erklärung des kostenfreien Rücktritts, hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
- Dem Hotel steht es frei statt einer konkret berechneten Entschädigung, in den Fällen der vorgenannten Nummer 3, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 80% für Halbpensions- und 70% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, berechnet sich die Höhe der Entschädigung nach dem vertraglich vereinbarten Preis für die vom Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen.
- Tritt der Gast nach Vertragsunterzeichnung bzw. nach Ablauf des vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermins zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und den Kosten für die Leistungen Dritter, 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der Gast nach dem vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermin und 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt 50% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen. Tritt der Gast nach dem vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermin und 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt 80% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen.
- Die Berechnung des Verpflegerfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
- Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt nach Vertragsunterzeichnung bzw. nach Ablauf der vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittsfrist 80% bei einem Rücktritt ab 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder kurzfristiger 90% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
- Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der jeweils oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
VI. Rücktritt des Hotels
- Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Veranstaltungsräumen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt binnen einer vom Hotel festgesetzten Frist nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung im Rahmen einer vom Hotel festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet, dass ab diesem Tag ein Vertrag zustande kommt und das ursprünglich vereinbarte, kostenlose Rücktrittsrecht außer Kraft gesetzt wird.
- Wird eine vereinbarte oder gemäß Teil 1 Klausel IV Nummer 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Gastes oder des Zwecks des Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Teil 1 Klausel I Nummer 2 oder Teil 1 Klausel IV Nummer 3 vorliegt.
- Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Gastes nach dem Dafürhalten des Hotels zweifelhaft erscheinen lassen (insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen) so ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere dann, wenn
- der Gast einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder der Gast seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.
- Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.
- Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2, 3 und 4 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Gast entstehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Teil 1 Klausel V Nummer 4 bis 7 gelten in diesem Fall entsprechend. Dem Gast bleibt in diesen Fällen der Nachweis möglich, dass kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Schadenersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Hotels auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des Hotels im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht. Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 5 gelten entsprechend.
- Soweit dem Gast ein Parkplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Hinterlegungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und für deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 5 gelten entsprechend.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 5 gelten entsprechend.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel, für die nach diesen AGB die Haftung begrenzt ist, sowie Ansprüche auf Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln, verjähren innerhalb eines Jahres nachdem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
- Schadensersatzansprüche gegen das Hotel, für die nach dieser Vorschrift die Haftung begrenzt ist, sowie Ansprüche auf Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln verjähren kenntnisunabhängig innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Entstehung, ausgenommen gegenüber Verbrauchern, hier gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.
- Auf der Website/mobilen Services angezeigte Fotos sind nur beispielhaft. Auch wenn versucht wird einen möglichst zutreffenden Eindruck der gewählten Unterkunft zu vermitteln, können unbeabsichtigte Abweichungen auftreten.
VIII. Haftung des Gastes für Schäden
- Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Das Hotel kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
IX. . Datenschutz
Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes, wie Personendaten, Kontaktinformationen, persönliche und berufliche Daten, elektronische Identifizierungsdaten (IP-Adressen (Logfiles), Daten zum PC, Browser etc sowie individuelle Daten zum Kundenaufenthalt, auf Rechtsgrundlage der Erfüllung der vertraglichen Beziehungen, der Wahrung berechtigter Interessen des Hotels sowie zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen. Dies zum Zwecke der Reservierung, des Kundenbeziehungsmanagements, der Verwaltung von Gästevorlieben sowie zielgerichteter Marketing- und Werbeaktionen zur Vertriebsförderung und Erhöhung der Kundenbindung (auch durch Direktwerbung).
Das Hotel ist als Tochtergesellschaft der Vienna House Hotelmanagement GmbH, Teil einer Unternehmensgruppe, welche in arbeitsteiliger Weise zusammenarbeitet. Näheres dazu unter (siehe www.viennahouse.com „Konzernverbundene Unternehmen“). Zur Erfüllung seiner umfangreichen Verpflichtungen bedient sich das Hotel daher auch anderen konzernverbundenen Unternehmen. Personenbezogene Daten erhalten innerhalb der Unternehmensgruppe nur Stellen, die diese Daten zur Erfüllung der vertraglichen, gesetzlichen Pflichten sowie Wahrung berechtigter Interessen benötigen. Sämtliche diese Stellen sind vertraglich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verpflichtet. Die ausführliche Datenschutzinformation „Buchung Gast“ ist unter www.viennahouse.com/datenschutz einsehbar.
X. Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Klausel, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist für alle beiderseitigen Verpflichtungen der Sitz des Hotels.
- Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in dem Land, in dem das Hotel seinen Sitz hat. Sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt das Recht des Landes, in dem das Hotel seinen Sitz hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Regelung in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.
- Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und einer anders sprachigen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung vorrangig.
TEIL 2 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR HOTELAUFNAHMEVERTRÄGE
I. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn es nicht schriftlich im Hotelaufnahmevertrag vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Teil 1 Klausel V bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt und in unversehrtem Zustand zur Verfügung zu stellen. Für Schäden haftet der Gast gemäß Teil 1 Klausel VIII Nummer 1. Sorgt der Gast nicht dafür, dass die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr zur Verfügung stehen, indem er räumt und das Zimmer freigibt, kann das Hotel den vollen Preis für den weiteren Tag fordern.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben durch die Zahlung des vereinbarten Preises unberührt. Muss das Hotel Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Gast sämtliche hierfür anfallenden Kosten. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
II. Zubereitung von Speisen, Überbelegung, Betreten des Hotelzimmers
- Die Zubereitung von Speisen jeder Art auf den Zimmern ist untersagt.
- Die Zimmer dürfen nur mit der bei der Buchung angegeben Anzahl an Gästen belegt werden. Es gelten Teil 1 IV Nummer 3 und Teil 1 VI Nummer 3.
- Mitarbeiter des Hotels sind berechtigt, das Hotelzimmer während der Aufenthaltsdauer des Gastes zum Zwecke der Reinigung, Instandhaltung sowie in Notfällen zu betreten.
III. Gruppenbuchungen
- Bei Buchungen von mehr als 8 Zimmern können gesonderte Bestimmungen und Zusatzgebühren in Kraft treten.
TEIL 3 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
I. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
- Eine Änderung der gebuchten Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Gast um maximal 5%, die mindestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird, wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Gast hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Dabei sind die Ersparnisse des Gastes durch die eingeräumte Toleranz von 5% mit einzubeziehen.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Sollte die Teilnehmerzahl um mehr als 5% überschritten werden, kann u.U. die gewünschte Speisenfolge nicht mehr serviert werden, es sei denn, das Hotel hat der Änderung zugestimmt.
- Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10%, worauf der Gast aber keinen Anspruch hat, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Gast unzumutbar ist.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. Verschieben sich die vereinbarten Schlusszeiten der Veranstaltungen und muss das Hotel Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Gast sämtliche hierfür anfallenden Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben dadurch unberührt.
- Bei Veranstaltungen, die über 23:00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises berechnen. Ferner kann das Hotel aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss des öffentlichen Personennahverkehrs den Heimweg antreten müssen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
II. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Gast darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in entsprechender Anwendung von Teil 1 Klausel IV Nummer 6 und 7 für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Hotel für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommenen Speisen und Getränken.
III. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse
- Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung, die sachgerechte Bedienung und die ordnungsgemäße Rückgabe, auch von hoteleigenen Anlagen. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Einrichtungen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
- Der Gast ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Datenübertragungseinrichtungen (z.B. Telefon) zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
- Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Gastes geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
- Störungen oder Beschädigungen an von dem Hotel zur Verfügung gestellten Anlagen, technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit auf Kosten des Gastes sofort beseitigt.
- Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen, ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften, die Einhaltungen der Bestimmungen des Lärmschutzes, des Jugendschutzes u.a. sowie die Zahlung von für die öffentliche Musiknutzung anfallende Gebühren (z.B. AKM, GEMA). Der Gast stellt das Hotel für jegliche Inanspruchnahmen im Zusammenhang mit dieser Nummer 6 frei.
IV. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel darf einen entsprechenden behördlichen Nachweis verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Dekorationsmaterial auf Kosten des Gastes zu entfernen bzw. die Anbringung zu untersagen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Dekorationsmaterial vorher mit dem Hotel abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs, eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vom Hotel geltend gemachte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
- Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Gast zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Gastes vor.
- Für eingebrachte Gegenstände des Gastes haftet das Hotel nach Teil 1 Klausel VII Nummer 2.
- Verpackungsmaterial, das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gastes berechtigt.
TEIL 4 VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM AUFTRAG VON UNTERNEHMEN ALS BESTELLER (DATENVERARBEITUNGSKLAUSEL)
- Das Hotel verarbeitet im Rahmen der Durchführung von Hotelleistungen mitunter auch personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Auftragsverarbeiter für verschiedene Besteller als „Verantwortliche“.
- Das Hotel und der Besteller befolgen die geltenden datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) entsprechend ihrer Rolle als Verantwortlicher bzw. Auftragsverarbeiter, wie nachfolgend dargestellt.
- Für die Zwecke dieses Teiles 3 der AGB bezieht sich die Datenverarbeitung auf alle Vorgänge, die mit personenbezogenen Daten durchgeführt werden, z.B. Sammlung, Aufzeichnung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Änderung, Abruf, Nutzung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder anderwärtige Bereitstellung, Abgleich oder Kombination, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung.
- Zum Zwecke der Nutzung der Leistungen des Hotels, insbesondere zur Erfüllung und Verwaltung von Reservierungsanfragen, Verwaltung des Kundenaufenthaltes, Erfüllung von Kommunikationsanfragen, Beschwerdemanagement, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen können folgende Datenkategorien durch das Hotel oder den Besteller zur Erfüllung des Vertrages, verarbeitet werden:
- Daten des Gastes (z.B. Personenstandsdaten, Familienstandsdaten)
- Buchungsinformationen (z.B. Reisedaten, Zimmerinformationen, individuelles Verhalten zum Aufenthalt, KfZ-Daten, Information über Begleitpersonen)
- Zahlungsinformationen (z.B. Rechnungsdetails, Kreditkarteninformationen)
- Online-Daten (z.B. IP Adressen, Information Endgeräte, Session IDs)
- Im Falle der Abwicklung von Buchungen durch das Hotel im Auftrag eines Bestellers erkennen die Parteien an, dass der Besteller Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist, während das Hotel der Auftragsverarbeiter dieser Daten ist und diese Daten gemäß den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Anweisungen des Verantwortlichen verarbeiten:
- Der Besteller ist der Verantwortliche der verarbeiteten personenbezogenen Daten von Gästen, die dem Hotel als Auftragsverarbeiter zum Zwecke der Durchführung der Buchung und Verwaltung des Gästeaufenthaltes übermittelt wurden.
- Das Hotel ist in seiner Eigenschaft als Auftragsverarbeiter verpflichtet:
- die personenbezogenen Daten der vermittelten Gäste des Bestellers nur auf dokumentierte Anweisung des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verarbeiten, wobei diese Geschäftsbedingungen als Anweisung hierfür ausreichen. Eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke ist grundsätzlich untersagt. Der Besteller hat den Auftragsverarbeiter erforderlichenfalls über die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland zu unterrichten, es sei denn, dass dies nach dem Recht der Europäischen Union oder des Mitgliedstaates, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, nicht erforderlich ist; in diesem Fall unterrichtet der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen vor der Verarbeitung, es sei denn, dieses Recht verbietet solche Informationen aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
- sicherzustellen, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten berechtigten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen;
- alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten von Gästen und der Sicherheit der Verarbeitung (durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß DSGVO) zu treffen;
- Das Hotel ist in diesem Zusammenhang berechtigt für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendige (auch unterstützende) Subunternehmer zu beauftragen, sofern sichergestellt ist, dass diese die Regelungen dieser Geschäftsbedingungen befolgen. Der Auftragsverarbeiter ist jedenfalls nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen zur Gänze an Sub-Auftragsverarbeiter weiterzugeben. Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter zu informieren, damit dieser die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub- Auftragsverarbeiter schriftlich abzuschließen;
- unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, soweit dies möglich ist, zu unterstützen, damit der Verantwortliche seiner Verpflichtung nachkommen kann, auf die Ausübung der in der DSGVO festgelegten Rechte durch die betroffenen Personen entsprechend zu reagieren.
- nach Wahl des Verantwortlichen alle personenbezogene Daten von Gästen, die dem Auftragsverarbeiter vom Besteller (direkt oder indirekt) zur Verfügung gestellt worden sind zu löschen oder nach Wahl des Verantwortlichen zurückzugeben und bestehende Kopien zu löschen, es sei denn, die Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Mitgliedsstaaten schreiben die Speicherung der personenbezogenen Daten vor;
- dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen nachzuweisen und die Durchführung von Audits durch Behörden, durch den Verantwortlichen oder durch dessen Beauftragte zu ermöglichen und dazu beizutragen.